Arbeitsschutz

§6 des Arbeitssicherheitsgesetzes legt den Aufgabenbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit fest. SanCert übernimmt für Sie die sicherheitstechnische Betreuung sowie die betriebsärztliche Versorgung. 

Damit beraten wir Sie, wie Sie Arbeitsunfälle vermeiden können, die durch sicherheitstechnische Mängel entstehen könnten, inklusive einer rechtssicheren Information der Arbeitgeberseite sowie der Unterweisung der Mitarbeiter. 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für die Erstellung von Gefährdungs-und Belastungsanalysen zuständig und unterstützt das Unternehmen bei der konkreten Arbeitsplatzgestaltung gemäß sicherheitstechnischer Aspekte. Die umfassende Organisation der Arbeitssicherheit eines Unternehmens ist regelmäßig zu aktualisieren und durch Begehungen zu überprüfen. 

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" regelt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Jahreseinsatzzeit des Sicherheitsexperten im Unternehmen. SanCert berät Sie auch in Haftungsfragen und unterstützt Sie bei der konsequenten Verbesserung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb. 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung in Sachen Arbeitsschutz:

  • Wir beraten Sie umfassend und ausführlich in Haftungsfragen
  • Reduzieren Sie die Anzahl von Arbeitsunfällen und damit betriebliche Ausfallzeiten
  • Optimieren Sie so bestehende Betriebsprozesse und verringern Sie Störungen
  • Verbessern Sie Arbeitsprozesse durch eine saubere Dokumentation Ihrer betrieblichen Arbeitsabläufe