Unparteilichkeitserklärung
Sancert erklärt sich als unparteilich und unabhängig in Bezug auf ihre
- Politik und Strategie
- fachliche Entscheidungen im Zusammenhang mit Zertifizierungsverfahren
- Durchführung von Audits
Sancert verpflichtet sich, alle grundsätzlichen Regelungen im Zusammenhang mit ihrer Zertifizierungstätigkeit diskriminierungsfrei anzulegen und diskriminierungsfrei anzuwenden sowie Interessenkonflikte zu vermeiden. Auf diese Weise soll die Objektivität unserer Zertifizierungstätigkeiten sichergestellt werden. Die o.g. Verpflichtungen werden auf der aktuellen Internetseite öffentlich zugänglich gemacht.
5.2.2)
a.) Sancert analysiert und dokumentiert vor der Aufnahme von Zertifizierungstätigkeiten mögliche Interessenkonflikte, die sich aus den Beziehungen zwischen auftraggebendem Kunde, unserer Zertifizierungstelle sowie dem eingesetzte Auditteam erwachsen könnten. Dies geschieht insbesondere durch die Abfrage nach Beratungsleistungen im Antrag bzw. die Unparteilichkeitsprüfung vor dem Einsatz bestimmter Auditoren.
b.) Sancert handelt unparteilich, da bei allen Zertifizierungen die folgenden Grundsätze vertraglich bzw. organisatorisch abgesichert sind. Von der entsprechenden Geschäftsführung der Sancert werden Personen oder Personengruppen bestimmt, die ggf. unabhängig voneinander
- die Audits und Zertifizierungsverfahren durchführen,
- die Regeln der Tätigkeit festlegen
- die Entscheidung über Zertifizierung fällen
- die Aufsicht über die Umsetzung der Regeln führen
- die Aufsicht über Finanzen führen und
- festgelegte Tätigkeiten in ihrem Namen durchführen.
c.) Unter Beachtung obiger Grundsätze ist sichergestellt, dass nicht zu akzeptierende Interessenkonflikte zwischen Sancert und einer verbundenen Stelle ausgeschlossen werden. Sollte sich bei künftigen Analysen verbundener Stellen eine nicht akzeptable Gefährdung der Unparteilichkeit herausstellen wird die Zertifizierung durch Sancert nicht bereitgestellt. Eine Analyse möglicher Verbindungen ergibt bei Beachtung obiger Grundsätze keine Quelle für Interessenkonflikte und keine Gefährdung der Unparteilichkeit.
d.) Sancert hat zur Sicherung der Unparteilichkeit außerdem einen Unparteilichkeitsausschuss eingerichtet und eine diesbezügliche Geschäftsordnung erlassen.
5.5.3 – 5.2.7) Um die Vertraulichkeit, Objektivität oder Unparteilichkeit ihrer Zertifizierungstätigkeit nicht zu beeinträchtigen, verpflichtet sich Sancert, folgende Tätigkeiten nicht auszuführen:
- Zertifizierungen, wenn durch eine verbundene Stelle die Unparteilichkeit gefährdet ist
- Beratungsdienstleistungen zum Erlangen bzw. Aufrechterhalten der Zertifizierung
- Dienstleistungen zur Entwicklung, Einführung bzw. Aufrechterhaltung von Qualitätsmanagementsystemen
- Zertifizierung anderer Zertifizierungsstellen für deren Zertifizierungstätigkeiten
- Vergabe von Begutachtungen im Unterauftrag an eine Beratungsorganisation
- Das Anbieten von Zertifizierungsleistungen gemeinsam mit Beratungsleistungen einer anderen Organisation
- Managementberatungen anzubieten oder bereitzustellen und keine internen Audits bei zertifizierten Kunden vor Ablauf von 2 Jahren durchzuführen.
5.2.8) Durch diese Verpflichtung ist sichergestellt, dass keine Audits an Beratungsorganisationen vergeben werden
5.2.9)
a.) Sancert verpflichtet sich, von sich aus keine Zertifizierungsleistungen gemeinsam mit Beratungsleistungen einer Beratungsorganisation bereitzustellen und anzubieten.
b.) Sollte festgestellt werden, dass Beratungsorganisationen die Leistungen von Sancert als Kundenvorteil gemeinsam mit den Ihren anbieten, werden durch die Geschäftsführung die erforderlichen Maßnahmen für die Abstellung dieser Zustände ergriffen.
5.2.10 – 5.2.13)
a.) Es ist vertraglich festgelegt, dass Personal, welches in Zertifizierungstätigkeiten, wie Auditierung oder Treffen von Zertifizierungsentscheidungen eingebunden ist, den betreffenden Kunden in den letzten 2 Jahren nicht beraten hat.
b.) Zusätzlich treffen wir vertragliche Regelungen, die dafür sorgen, dass Situationen, die finanziellen oder sonstigen Druck auf das Personal von Sancert ausüben könnten, unverzüglich der Obersten Leitung zu melden sind.
c.) Darüber hinaus existiert in den vertraglichen Regelungen des Personals die Verpflichtung, mögliche Gefährdungen der Unparteilichkeit offen zu legen, damit der Einsatz dieses Personals bis zur Klärung der Sachverhalte ausgesetzt werden kann.